Impressum
Angaben
gemäß TMG , RStV und DL-InfoV:
Dipl.-
Ing.
Kurt Werdan
Am
Fuchsberg 26
69181
Leimen
Tel.
06224 - 950740
Fax
06224 - 950741
Nachweisberechtigte Person (St-0633) im Bereich der Standsicherheit nach § 18 LBOVVO BW
E-Mail: info@statik-werdan.de
Homepage: www.statik-werdan.de
USt-IdNr.
gem. § 27a USt.-Gesetz: DE214120815
Angaben
zur Berufshaftpflicht-Versicherung:
AIA
AG, Kaistraße 13, 40221 Düsseldorf
Geltungsraum der Versicherung: EU / EWR
Berufliche Vita
-
1970 Abitur am Helmholtz-Gymnasium Heidelberg, danach Studium des Bauingenieurwesens an der
Universität Karlsruhe (jetzt KIT)
- Sommer/Herbst 1971 Baustellenpraktikum
- während des Studiums ab 1972 mehrjährige Tätigkeit
als Werkstudent
in verschiedenen Ingenieurbüros der Region - Erstellen von
Bewehrungsplänen und Stahlbauzeichnungen
-
1977 Diplom-Bauingenieur
(KIT -
Universität
Karlsruhe)
Vertiefungsrichtung:
"Konstruktiver Ingenieurbau": Baustatik
- Stahlbetonbau
- Stahlbau - Ingenieurholzbau / Diplomarbeit in Stahlbetonbau
- ab 1977 Tragwerksplanung
und
Bauphysik im Angestelltenverhältnis und freiberuflich
- 1978-1979 Referendariat, Abschluss "Assessor des Lehramts"
- 1980 bis 2013 Lehrer im beruflichen Schulwesen (zuletzt
als
Studiendirektor und stellv. Schulleiter)
- seit 1982 freiberufliche Nebentätigkeit als Statiker /
Tragwerksplaner
- seit
1983 EDV-
und CAD-Erfahrung u.a. als Lehrgangsleiter und
EDV-Netzadministrator, sowie Lehrtätigkeit an
Techniker- und Meisterschulen
im Bereich Bautechnik / Statik und EDV / CAD
- ab 1987 CAD-Software-Entwickung (www.bautab.de)
- ab 1988 Leitung von AutoCAD-Seminaren für Architekten,
Bauingenieure, Bautechniker, Bauzeichner und Lehrer an beruflichen
Schulen
- diverse
Veröffentlichungen über Bauwesen und CAD: u.a.
Mitarbeit am Standardwerk "Bauzeichnen" ISBN 3-441-91142-3
Bildungsverlag EINS
- ab 2000 nebenberufliche Ingenieurtätigkeit für Bauwesen / Statik
- ab August 2013 Ingenieurbüro
für Tragwerksplanung und Bauphysik
Besuchen
Sie bitte auch meine anderen Webseiten:
www.bautab.de/links
mit vielen aktuellen Links zu Architektur, Bautechnik
und CAD im Bauwesen
www.cad-art.de
ansprechende technische Computergrafiken für Büro und Wohnung
www.werdan.eu
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Externer Link
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Allgemeine
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Daten, insbesondere Name, Adresse oder E-Mail-Adresse werden soweit
möglich auf freiwilliger Basis erhoben. Ohne Ihre Einwilligung
erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Honorar
und Stundensatz (AGB)
Architekten,
Statiker und Fachplaner werden nach der "Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure" (HOAI)
bezahlt. Die HOAI ist verbindliches Recht. Sie legte früher Mindesthonorare
für Planer fest, die nur in Ausnahmefällen
unterschritten
werden durften. In der Praxis wurden jedoch bei der
Tragwerksplanung für private Bauvorhaben meistens
Pauschal-Honorare von
ca. 30%
der HOAI - Sätze ausgehandelt.
HOAI-Rechner Online
Mit
Urteil vom 04.07.2019 hat der Europäische Gerichtshof die
Zulässigkeit von Mindest- und Höchstsätzen in der HOAI
aufgehoben. Das Tragwerksplaner - Honorar kann jetzt frei vereinbart
werden, auch unterhalb der Mindestsätze.
Der Stundensatz
für Büroleistungen und Baustellenbesuche beträgt laut Empfehlung der
Ingenieurkammer Baden-Württemberg 98,- € (116,62
€ inkl. 19% MWSt). Fahrtzeiten
werden zusätzlich mit dem halben Stundensatz berechnet.
Fahrtkosten werden generell mit 0,50 € (0,60
€ inkl. MWSt) pro
gefahrenem Kilometer abgerechnet.
Kostenvoranschläge
werden nach abgeschätztem Zeitaufwand erstellt, die Abrechnung
erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand. Der Zeitaufwand für
Planungsänderungen wird ebenfalls mit diesem Stundensatz
abgerechnet, dieser gilt bei Änderungsaufträgen automatisch als vereinbart.
Die
Leistungen werden in der Regel schriftlich vereinbart
(E-Mail oder Ingenieurvertrag), aber auch z.B. bei einer
vor-Ort-Beratung oder
mündlichen Beauftragung zur Grundlagenermittlung, Vorplanung oder
statischen Berechnung inkl. Ausführungszeichnungen kommt ein
rechtsverbindlicher Vertrag
für diese Leistungen zustande. Das gilt auch für
bautechnische Beratungen per Telefon, Telefax oder E-Mail. Eine
Verwendung von nicht bezahlten mündlich vereinbarten Planungs-
oder Beratungsleistungen führt nach der einschlägigen
Rechtsprechung automatisch zur einklagbaren Anwendbarkeit der vollen
HOAI-Mindestsätze.
Zu
den Kosten für Ingenieurleistungen kommen ggf. noch Kosten
für
Verbrauchsmaterialien (Großformatausdrucke von
Plänen mit
Versandkosten). Ein Energiebedarfsausweis für
ein Ein- oder Zweifamilienhaus kostet Sie ab 300,- € (357,-
€ inkl. MWSt),
für jede weitere Wohneinheit kommen 50,- € (59,50
€ inkl. MWSt) dazu.
Darunter kann man
als ernst zu nehmender Architekt oder Ingenieur keinen
qualifizierten Energiebedarfsausweis ausstellen.
Im Internet erhalten Sie das Papier
für 35,- Euro inkl. MWSt, die Aussagequalität ist
dann entsprechend und als
Grundlage für Modernisierungsempfehlungen ist es wertlos.
Außerdem darf der Energieausweis nicht mit dem kostenlosen KLIBA-Gebäude-Wärmepass
verwechselt werden.
Die
Rechnungen für die erbrachten ingenieurtechnischen Leistungen
werden in der Regel als Teilrechnungen jeweils unmittelbar nach
Lieferung der
entsprechenden Teilleistungen gestellt (Abschlagszahlungen). Bei der
Erstellung der
Bautechnischen Nachweise sind das die Module Vorermittlung und
Positionspläne, Statische Berechnung mit Nachweisen des
Brandschutzes für tragende Bauteile, Schallschutznachweise
sowie
die Ausführungszeichnungen (Schal- und
Bewehrungspläne
für die Stahlbetonbauteile, und ggf. Übersichts-,
Detail- und
Werkstattzeichnungen im Stahlbau und Holzbau). Hinzu kommen die
Berechnungen zum
Energiebedarfsausweis und evtl.
Fachbauleitung (Bewehrungsabnahmen) sowie Mithilfe bei der Vergabe,
z.B. Massenberechnungen. Für die Erbringung der weiteren
Teilleistungen ist die fristgerechte Begleichung der
vorherigenTeilhonorarforderungen zwingende Voraussetzung.
Werden
Honorar-Rechnungen nicht fristgemäß bezahlt, erfolgt
ein
Mahnverfahren, wobei je Mahnung eine Mahngebühr von 5,-
€
erhoben wird. Falls
das Mahnverfahren nicht zur Zahlung führt, müssen leider
sofort Inkassomaßnahmen
eingeleitet werden. Dann werden nicht die vereinbarten Entgelte
maßgebend, sondern nach der einschlägigen Rechtsprechung die
vollen HOAI-Mindestsätze. Sind alle Beitreibungsmaßnahmen
erfolglos, mache ich vom
Urheberrecht auf mein geistiges Eigentum Gebrauch und teile allen am
Bau Beteiligten mit, dass
meine Planungsleistungen mit sofortiger Wirkung zurückgezogen
werden, jegliche Haftung meinerseits entfällt und und meine
Berechungen und / oder Pläne fortan als nicht existent betrachtet
werden müssen, mit allen Auswirkungen auf bereits erteilte
behördliche
Genehmigungen.
Haftungsausschluss
Die
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ohne implizierte Garantien jedweder Art. Die bereitgestellten
Informationen auf dieser Website wurden sorgfältig
geprüft und werden regelmäßig aktualisiert.
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Zitat
Die Statik
ist nicht ein notwendiges Übel, sondern die Chance auf ein
gelungenes Bauwerk! (Hahnkamp)